Hinweisgeberschutzgesetz

 

Am 2. Juli 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeber­schutz­gesetz) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, dass hinweisgebende Personen, sogenannte Whistleblower, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen können.

Die St. Elisabeth-Akademie gGmbH hat in der Abteilung Recht und Compliance der St. Augustinus Gruppe eine interne Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet. Der Beschwerdekanal steht Ihnen als hinweisgebende Person zur Verfügung, sofern Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße im Sinne von § 2 HinSchG erlangt haben und diese melden oder offenlegen möchten. Dies sind insbesondere Straftaten, Bußgeldtatbestände sowie Verstöße gegen ausgewähltes Bundes-, Landes- und/oder EU-Recht (§ 2 Abs. 1 HinSchG).

Alle eingehenden Meldungen werden streng vertraulich und unter Zusicherung des Schutzes vor Repressalien behandelt.

Hinweisgebende können die Meldestelle jederzeit per E-Mail, telefonisch oder persönlich kontaktieren:
Mail: compliance@ak-neuss.de
Telefon: 02131 529 79966

Bitte beschreiben Sie alle Umstände des Falles so konkret wie möglich, um eine schnelle und sachgerechte Aufklärung des Sachverhaltes zu ermöglichen.

Ergänzend können sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html